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Insolvenzrecht | Anfechtbarkeit von Prämienzahlungen auf eine Direktversicherung
Zahlt eine GmbH bei drohender Zahlungsunfähigkeit die Prämien einer von ihr zugunsten des Geschäftsführers abgeschlossenen Direktversicherung weiter und erhöht dadurch deren Rückkaufwert, sind diese Zahlungen wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung (§ 133 Abs. 1 InsO) anfechtbar und zur Insolvenzmasse zurückzuerstatten (§ 143 Abs. 1 InsO). Die Entrichtung der Prämien ist gläubigerbenachteiligend, auch wenn der Geschäftsführer nach seinem Anstellungsvertrag einen Anspruch auf die Prämien hat und die Gesellschaft seine Dienste als Gegenleistung erhält. Denn die erbrachten Tätigkeiten des Geschäftsführers eröffnen im Gegensatz zu den abgeflossenen Zahlungsmitteln keine Zugriffsmöglichkeit der Gläubiger. Erforderlich ist jedoch, dass der Begünstigte die drohende Zahlungsunfähigkeit zu den jeweils anf...