NWB Nr. 8 vom Seite 619

Mutterschaftsfristen, -lohn und -geld

[i]Berechnungsprogramme NWB PAAAD-98403Eine Schwangerschaft hat weitreichende Folgen für das Arbeitsverhältnis der werdenden Mutter. So können bereits vor Beginn der eigentlichen Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin) Beschäftigungsverbote greifen. Den damit verbundenen Entgeltausfall muss der Arbeitgeber durch die Zahlung von Mutterschaftslohn ausgleichen. Während der Mutterschutzfrist ist der Arbeitgeber insbesondere zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld verpflichtet. In der NWB Datenbank stehen Ihnen drei Berechnungsprogramme rund um das Thema zur Verfügung.

Mutterschutzfristen

[i]Ermittlung der relevanten Daten und Zeiträume der SchwangerschaftDas Programm ermittelt die relevanten Daten und Zeiträume der Schwangerschaft und des Mutterschutzes nach dem Mutterschutzgesetz.

Ausgabewerte stehen bereits nach Einstellung allein des mutmaßlichen Entbindungstermins laut ärztlicher Bescheinigung zur Verfügung. Das Berechnungsprogramm geht in diesem Fall davon aus, dass der mutmaßliche Entbindungstermin auch der tatsächliche Entbindungstermin ist. Nach Anhaken und Einstellung auch des tatsächlichen Entbindungstermins werden die Ausgabewerte soweit erforderlich modifiziert und angepasst.

Ermittlung der Mutterschutzfristen

S. 620Das Berechnungsprogramm ermittelt die für die (werdende) Mutter und den Arbeitgeber relevanten Fristen nach Datum und Dauer. Dies sind:

  • Beginn, Ende und Dauer der Schwangerschaft insgesamt,

  • Dauer der Schwangerschaft bis zum Beginn der Mutterschutzfrist,

  • Beginn, Ende und Dauer der Mutterschutzfrist,

  • Mutterschutzfrist vor und nach der Entbindung.

Mutterschaftslohn

[i]Mutterschaftslohn bei individuellen BeschäftigungsverbotenWährend der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist (sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin) kann es durch individuelle Beschäftigungsverbote zum Schutz des ungeborenen Lebens zu Verdiensteinbußen der werdenden Mutter kommen. Diesen Ausfall hat der Arbeitgeber durch die Zahlung von Mutterschaftslohn auszugleichen.

Das Programm ermittelt die Höhe des Mutterschaftslohns, die hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und des U2-Erstattungsanspruch des Arbeitgebers. Im Rahmen des sog. U2-Verfahrens erstatten die Krankenkassen dem Arbeitgeber die Aufwendungen für den Mutterschaftslohn und die hierauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Sozialversicherung.

Mutterschaftsgeld

[i]Finanzielle Absicherung während der MutterschutzfristArbeitnehmerinnen erhalten während der Mutterschutzfrist zur finanziellen Absicherung von der Krankenversicherung Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss des Arbeitgebers. Das Mutterschaftsgeld ist auf 13 € pro Kalendertag begrenzt. Privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld nur bis zu einem Gesamtbetrag von 210 €.

Soweit das tägliche Nettoentgelt der Arbeitnehmerin den Höchstbetrag des Mutterschaftsgelds übersteigt, muss der Arbeitgeber während der Mutterschutzfrist einen steuer- und beitragsfreien Zuschuss zahlen. Er bemisst sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem auf einen Kalendertag entfallenden Nettoentgelt und dem Mutterschaftsgeld von 13 €. Dies gilt auch für die privat krankenversicherten Arbeitnehmerinnen, wenn der Höchstbetrag bereits ausgezahlt worden ist.

Berechnungsgrundlage für den Zuschuss ist das durchschnittliche kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate bzw. bei wöchentlicher Auszahlung der letzten 13 Kalenderwochen vor dem Beginn der Schutzfrist.

Im Rahmen des sog. U2-Verfahrens erstatten die Krankenkassen dem Arbeitgeber die Aufwendungen für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

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Fundstelle(n):
NWB 2012 Seite 619 - 620
NWB KAAAE-02397