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NWB Nr. 8 vom Seite 637

Kündigungssperrfristverordnung für NRW in Kraft getreten

[i]Pressemitteilung der Landesregierung NRW vom 24. 1. 2012 In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine Kündigungssperrfristverordnung zum Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf geben. Damit setzt die Landesregierung ihr Versprechen um, eine entsprechende Regelung wieder einzuführen. Die Vorgängerregierung hatte die Verordnung im Jahr 2006 abgeschafft. Die am im Kabinett beschlossene „Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen” verlängert die Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters gegenüber dem Mieterhaushalt.

[i]Kündigungsschutz der Mieter für bis zu acht JahreDie Kündigungsfristen verlängern sich damit in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum gefährdet ist, von drei auf bis zu acht Jahre. Das entsprechende Bundesgesetz sieht lediglich drei Jahre Kündigungssperrfrist bei Wohnraumprivatisierungen vor.

Künftig gelten für insgesamt 37 Kommunen verlängerte Kündigungssperrfristen: In den Kommunen Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster wird die Sperrfrist auf acht Jahre, in weiteren 33 Kommunen auf fünf Jahre verlängert. Die Verordn...