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Körperschaftsteuer; | Anpassung der Körperschaftsteuer- Vorauszahlungen
Mit Schreiben v. (S 2843 - 5 - V B 4) hat das FinMin NRW auf die Anpassung der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen unter Berücksichtigung der Gesetzesänderungen durch das Steuersenkungsgesetz v. hingewiesen. Danach ergibt sich für die Mehrzahl der bisher vorauszahlungspflichtigen Körperschaften ein niedrigeres Vorauszahlungssoll. Bei der Berechnung des Vorauszahlungssolls 2001 wird in den Fällen, in denen das geänderte Körperschaftsteuerrecht ab diesem Veranlagungszeitraum gilt, generell der gesenkte Körperschaftsteuertarif von 25 v. H. angewandt.