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BFH 28.04.2000 V B 68/00, IWB 3/2001
Allgemeines; | Auftreten eines Belastungsadviseur vor dem BFH
Nach dem (BFH/NV 2000, 348) ist ein Belastungsadviseur nicht befähigt, selbst eine ordentliche oder eine außerordentliche Beschwerde beim BFH zulässig zu erheben.