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Wirtschaftsrecht; | Gleichbehandlung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Mit hat der EuGH in der Rs. C-94/99 wie folgt entschieden: (1) Der in der Richtlinie 92/50/EWG des Rates v. über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge enthaltene Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter ist nicht schon dadurch verletzt, dass ein öffentlicher Auftraggeber zu einem Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge Einrichtungen zulässt, die entweder von ihm selbst oder von anderen öffentlichen Auftraggebern Zuwendungen gleich welcher Art erhalten, die es ihnen ermöglichen, zu Preisen anzubieten, die erheblich unter denen ihrer Mitbewerber liegen, die keine solche Zuwendungen erhalten. (2) Die Tatsache allein, dass ein öffentlicher Auftraggeber solche Einrichtungen zu einem Verfahren zur Vergabe öffentl...