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Umsatzsteuer; | Nachweiserfordernisse für Ausfuhrlieferungen
(1) Die Frage, welche Anforderungen für den Nachweis einer Ausfuhrlieferung erfüllt werden müssen, hat keine grundsätzliche Bedeutung; sie lässt sich ohne weiteres aus dem Gesetz und der vorhandenen Rechtsprechung beantworten. (2) Macht ein Steuerpflichtiger vor dem FG einen Sachverhalt geltend, der sich auf Vorgänge im Ausland bezieht, muss er dem FG die erforderlichen Beweismittel präsentieren. Ein im Ausland ansässiger Zeuge ist von der Partei, die dessen Einvernahme beantragt, zu stellen (, BFH/NV S. 1370).