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BMF 22.08.2011 IV C 5 - S 2378/11/10002, BBK 4/2012 S. 154

Sozialversicherung | Berücksichtigung ausländischer Beiträge

Ein Arbeitnehmer, der im Rahmen einer Entsendung aus dem Ausland in Deutschland tätig wird, kann in der ausländischen Sozialversicherung versichert bleiben. Innerhalb der EU ist hierzu erforderlich, dass der Arbeitnehmer bei der ausländischen Behörde die Bescheinigung A1 beantragt und dem deutschen Arbeitgeber vorlegt .

[i]Abzug als Sonderausgaben Ausländische SV-Beiträge sind als Sonderausgaben in der Lohnsteuerbescheinigung und im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigungsfähig, sofern diese ausländischen Beiträge mit den Zahlungen an inländische SV-Träger vergleichbar sind. Der Arbeitgeber hat dabei Folgendes zu beachten:

  1. [i]Ausländische RV Ausländische RV: Ausländische Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile sind in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers unter den Ordnungsnumm...