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Steuerrecht | Kosten für Erststudium als vorweggenommene Betriebsausgaben
Aufwendungen für ein Erststudium können als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar sein.
infoCenter, Ausbildungskosten – Ausbildungsverhältnis NWB PAAAA-88423.
Seifert, Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz: Neues zur Abziehbarkeit von Ausbildungskosten, StuB 21/2011 S. 837 NWB WAAAD-94559.
Hilbert, Gesetzgebungsverfahren zu Erstausbildungskosten, NWB 46/2011 S. 3835 NWB UAAAD-94872.