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BFH 18.10.2011 IX R 58/10, NWB 7/2012 S. 538
Einkommensteuer | Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 EStG
§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG erfasst nach dem Entschädigungen, die „entgangene oder entgehende Einnahmen” ersetzen (Einnahmenersatz), nicht aber solche, die Ausgaben ausgleichen.