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Versicherungsteuer | Versicherungsteuerrechtliche Behandlung des Krankenversicherungsanteils in Reiseversicherungspaketen
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Sind bei einer Mehrgefahrenversicherung („Versicherungspaket”) einzelne Versicherungen nach § 4 VersStG von der Besteuerung ausgenommen, kann eine Steuerbefreiung nur in Anspruch genommen werden, wenn das auf die steuerfreie Versicherung entfallende Versicherungsentgelt im Versicherungsvertrag gesondert ausgewiesen ist. – Eine nachträgliche oder interne Aufteilung und buchhalterische Erfassung des (steuerfreien) Versicherungsentgelts durch den Versicherer genügt diesen Anforderungen nicht, was bereits seit dem feststeht. (2) „Laufender Anmeldungszeitraum” i. S. des § 10 Abs. 4 VersStG ist jeder Anmeldungszeitraum nach Abschluss der Außenprüfung. (3) Mit einem Nachforderungsbescheid gem. § 167 Abs. 1 Satz 1 AO gegen den ...