NWB Nr. 7 vom Seite 529

„ReiKoRef”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

8,1 Millionen Geschäftsreisende

gab es im Jahr 2010 in Deutschland. Und hinter jeder Geschäftsreise steht eine Reisekostenabrechnung. Für viele kleine und mittelständische Unternehmen aufgrund des derzeitigen hohen bürokratischen Aufwands regelmäßig eine betriebliche Herausforderung. Dies zu ändern, hatte sich die Bundesregierung mit ihrem Koalitionsbeschluss vom Dezember 2010 auf die Fahnen geschrieben. Das dazu beim Bundesfinanzministerium ins Leben gerufene Projekt Reisekostenreform – kurz ReiKoRef – hat jetzt dem Deutschen Bundestag in einem Bericht verschiedene Modelle zur Vereinfachung der Abrechnung von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten vorgestellt (s. hierzu Seite 549; der vollständige Bericht kann online unter NWB ReformRadar aufgerufen werden). Noch ist alles offen. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft wollen daher die Chance nutzen, um eine durchgreifende Vereinfachung im Reisekostenrecht zu erreichen.

Im Bereich des Umwandlungssteuerrechts ist – erfreulicherweise – nicht mehr alles offen. Die endlich erfolgte Veröffentlichung des neuen Umwandlungssteuererlasses und die damit einhergehende Möglichkeit zur verbindlichen Auskunft dürften in der Praxis zu mehr Rechtssicherheit führen. Trotzdem, kritische Punkte sind geblieben. Dies hatte Schneider schon in seinem Beitrag zur steuerlichen Rückwirkung nach § 2 UmwStG in NWB Heft 6/2012 festgestellt. Auch Dörr/Loose/Motz, die sich auf Seite 566 mit der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personenunternehmen und untereinander befassen, decken Stolpersteine auf. So dürfen – wenn das Einkommen des Organkreises der Einkommensteuer (und nicht der Körperschaftsteuer) unterliegt – bei einer Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Organgesellschaft die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz nur aufgrund Billigkeit und unter bestimmten Bedingungen unter dem gemeinen Wert angesetzt werden.

Kalt erwischt hat es den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abbau der kalten Progression (s. Seite 546). Am 10. Februar – also quasi mit Auslieferung dieser NWB-Ausgabe – wird der Bundesrat den Entwurf beraten und, das ist schon absehbar, ablehnen! Stattdessen wollen die Länder „eine angemessene Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer” beantragen. Hintergrund ist die klamme Haushaltslage der meisten Landesregierungen. Derselbe Grund also, der die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung schon seit Monaten in den Vermittlungsausschuss schickt. Der nächste Termin für den Vermittlungsausschuss war übrigens der 8. Februar, der Tag der Drucklegung dieses Hefts.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2012 Seite 529
NWB QAAAE-01961