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IWB 24/2000

Rumänien; | Krankenversicherungsbeiträge ab

Entsprechend dem Gesetz über die gesetzliche Krankenversicherung Nr. 145/1997 gehören zum Kreis der in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversicherten Arbeitnehmer und Angestellte, die gegen Entgelt beschäftigt sind, sowie Lehrlinge und Studenten, Rentner sowie Bezieher von Arbeitslosenunterstützung. Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 7 % der Bruttolohnsumme einschließlich Zuschläge, Prämien sowie weiterer Vergütungen und Ausgleichszahlungen wie Kindergeld (ABl Nr. 282/2000). In dieser Höhe wird er ferner auf alle Renten und Pensionen sowie auf Arbeitslosenunterstützung erhoben. Freiberuflich Erwerbstätige zahlen ebenfalls einen Beitrag von 7 % ihres Einkommens, das als Differenz zwischen dem Bruttoeinkommen und den abzugsfähigen Kosten def...