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Saisonbeschäftigte
1. Begriff
Als Saisonbeschäftigte bezeichnet man Personen, die in einem vorübergehenden Zeitraum (der Saison) eine Erwerbstätigkeit ausüben. In Deutschland ist der weitaus überwiegende Teil der Saisonarbeiter in der Land- und Forstwirtschaft und in einem deutlich geringeren Umfang im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig.
2. Lohnsteuerabzug
Saisonbeschäftigte sind zumeist beschränkt steuerpflichtig (vgl. das Stichwort „Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer“ unter Nr. 2). Für die „Standardfälle“ (Steuerklasse I, ohne Freibetrag) der beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 4 EStG) ist der Arbeitgeberabruf für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale freigeschaltet (= Einbeziehung in das ELStAM-Verfahren). In den übrigen Fällen sowie bei Nichtvorhandensein einer Identifikationsnummer haben Saisonarbeiter ihrem Arbeitgeber für jedes neue Kalenderjahr eine sog. Lohnsteuerabzugsbescheinigung vorzulegen, die alle für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Besteuerungsmerkmale enthält (Steuerklasse, monatlicher Steuerfreibetrag; vgl. das Stichwort „Lohnsteuerabzugsbescheinigung“ unter Nr. 4). Für Aushilfskräfte und Teilzeitbeschäftigte kann unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer mit 25 ...