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Online-Nachricht - Montag, 07.08.2023

Sozialversicherung | Versicherungsschutz ausländischer Saisonbeschäftigter (hib)

Seit dem haben Arbeitgeber eine Meldepflicht über die Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung von Saisonbeschäftigten, die kurzfristig beschäftigt sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/7659) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 20/7322) der Fraktion Die Linke zum „Sozialversicherungsschutz von ausländischen Saisonbeschäftigten“ hervor.

Demnach ist aus dem Meldedatensatz des Arbeitgebers erkennbar, ob die kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskraft als gesetzlich oder privat krankenversichert beziehungsweise als anderweitig im Krankheitsfall abgesichert gekennzeichnet ist. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.

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