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BFH 12.04.2000 VI B 142/99, IWB 23/2000

Einkommensteuer; | Kindergeld an einen türkischen Staatsangehörigen

Bezieht ein türkischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland Arbeitslosenhilfe, steht ihm für ein Kind mit Wohnsitz in der Türkei — nach der im PKH-Verfahren gebotenen summarischen Prüfung — kein Anspruch auf Kindergeld nach Art. 33 des Abkommens zwischen der BRD und der Türkei über soziale Sicherheit zu (, BFH/NV, 1193). •Hinweis: In dem vom Kl. angestrengten PKH-Verfahren hat der BFH bei der gebotenen summarischen Prüfung keinen Anlass gesehen, von der Entscheidung des FG abzurücken, das einen Kindergeldanspruch des Kl. verneint hatte. Nach dem Beschwerdevorbringen sei nicht zu erkennen, dass die Kinder, die sich nur während der Schulferien in der Wohnung ihrer Eltern im Inland aufhalten, dort über eine Wohnung verfügten (