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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 4422/11 ER-B

Leitsatz

Leitsatz:

Zu den nach 240 SGB V beitragspflichtigen Einnahmen gehört auch eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Fundstelle(n):
AAAAE-01722

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