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IWB 22/2000

Rumänien; | Besteuerung von Renten und Pensionen

Die Besteuerung von Renten und Pensionen wurde mit Wirkung ab 1. 7. 2000 wie folgt geregelt: Die Höhe des stpfl. monatlichen Einkommens aus Renten und Pensionen wird durch Abzug eines Steuerfreibetrags von 2 000 000 Lei (etwa 97 Euro) von den betreffenden Einkünften ermittelt. Alle Pensions- und Renteneinkünfte über 2 000 000 Lei unterliegen den Einkommensteuersätzen von 18 %, 23 %, 28 %, 34 % und 40 % lt. Steuertabelle für Lohneinkünfte (ABl Nr. 302/2000).

[FB]