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BFH 07.09.2011 I R 12/11, StuB 3/2012 S. 119

Abzug von Bewirtungsaufwendungen bei Hotelbetrieb mit Restaurant

Aufwendungen im Zusammenhang mit Bewirtungen (Bewirtungen von Kunden und Lieferanten; Galaempfang zum Betriebsjubiläum) unterliegen auch bei einem erwerbsbezogen bewirtenden Unternehmen (hier: einem Hotelbetrieb mit Restaurants und Veranstaltungsräumen) der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG 1997. Die insoweit in § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG 1997 eingeräumte Ausnahme betrifft nur Bewirtungen, welche Gegenstand der erwerbsbezogenen bewirtenden Tätigkeit sind (Bezug: § 4 Abs. 5 EStG 1997).

Praxishinweise

Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen den Gewinn nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in der aktuellen Fassung nicht mindern, soweit sie 70 % der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. Das Abzugsverbot gi...