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StuB 3/2012 S. 128

Bestimmtheit von Betriebsprüfungsbescheiden

Das Bayerische Landessozialgericht hat klargestellt, dass Beitragsprüfungsbescheide ohne Angabe des Prüfzeitraums rechtswidrig sind. Welche Anforderungen an einen Bescheid zu stellen sind, der eine Beitragsprüfung abschließt und der Fälle der Scheinselbständigkeit regelt, hat das Gericht dabei näher konkretisiert. Nach einer Beitragsprüfung hatte die Deutsche Rentenversicherung bescheidmäßig festgestellt, zwei im geprüften Betrieb nur dem Scheine nach selbständig tätige Personen seien tatsächlich als Arbeitnehmer beschäftigt. Weitere Bestimmungen hatte der Bescheid nicht enthalten, Angaben zum Tätigkeitsbeginn oder -ende, zur Beitragshöhe, zur Beitragsnachforderung oder zum Prüfzeitraum enthielt die Entscheidung nicht. Der streitgegen- ständliche Bescheid war wegen Verstoßes gegen das Best...