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StuB Nr. 3 vom Seite 99

Ausnahmetatbestände zur Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 EStG i. V. mit § 8a KStG

Körperschaftsteuerliche Organschaftsverhältnisse

Prof. Dr. Frank Althoff und Dipl.-Betriebsw. (FH) Andreas Taron

Die Umsetzung der durch das Unternehmensteuerreformgesetz (UntStReformG) 2008 eingeführten Zinsschranke nach § 4h EStG gestaltet sich für körperschaftsteuerliche Organschaften besonders komplex. Dies zeigte bereits ein Beitrag in der Ausgabe 2/2012 der StuB . Die hierin aufgezeigten Anwendungsprobleme und Folgewirkungen könnten durch die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen zur Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 EStG i. V. mit § 8a KStG umgangen werden. Hierbei wurde deutlich: Die Prüfung der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme dieser Ausnahmetatbestände für Organschaften ist ebenfalls mit Anwendungsproblemen verbunden, denen in diesem Beitrag nachgegangen wird.

Althoff/Taron, Die Umsetzung der Zinsschranke nach § 4h EStG, StuB 2012 S. 67 NWB SAAAE-00235

Kernfragen
  • Wie wird die Freigrenze i. H. von 3 Mio € bei körperschaftsteuerlichen Organschaften berücksichtigt?

  • Ist die sog. Konzernklausel für nicht konzernzugehörige Betriebe auf Organschaften anwendbar?

  • Wie kann der Eigenkapitalvergleich im Rahmen der sog. escape-Klausel für den Organkreis durchgeführt werden?

I. Die Zinsschranke bei körperschaftsteuerlichen Organschaftsverhältnissen

[i]BMF, Schreiben vom 4. 7. 2008 - IV ... Gehrmann, infoCenter, Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft Gehrmann, infoCenter, Zinsschranke Gemmel/Loose, Erleichterungen bei der Zinsschranke,