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StuB Nr. 2 vom Seite 67

Die Umsetzung der Zinsschranke nach § 4h EStG

Probleme bei körperschaftsteuerlichen Organschaftsverhältnissen

WP/StB Prof. Dr. Frank Althoff und Dipl.-Betriebsw. (FH) Andreas Taron

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz (UntStReformG) 2008 ist der beschränkte Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen in § 4h EStG und § 8a KStG eingeführt worden. Bereits die grundsätzliche Umsetzung der ohnehin als komplex geltenden und mit zahlreichen Anwendungsfragen behafteten sog. Zinsschranke nach § 4h EStG ist im Rahmen körperschaftsteuerlicher Organschaftsverhältnisse mit zusätzlichen, nicht mit dem bloßen Gesetzestext lösbaren Anwendungsproblemen verbunden. Diese Anwendungsfragen sollen im Folgenden untersucht werden. Möchten die Stpfl. der Zinsschranke durch die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen nach § 4h Abs. 2 EStG i. V. mit § 8a KStG entgehen, so verlangt dies Antworten auf weitere organschaftsspezifische Fragestellungen, denen in einem gesonderten Beitrag in einer Folgeausgabe der StuB nachgegangen werden soll.

Kernfragen
  • Wie erfolgt die grundsätzliche Anwendung der Zinsschranke bei körperschaftsteuerlichen Organschaften?

  • Wie werden (vororganschaftliche) Zinsvorträge im Rahmen von Organschaftsverhältnissen berücksichtigt?

  • In welchem Umfang sind EBITDA-Vorträge bei der Anwendung der Zinsschranke im Organschaftskre...