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Ausweis von Umrechnungsdifferenzen als Umsatzerlös?
I. Einführung
Die Aufstellung eines Abschlusses erfolgt – unabhängig von einer ggf. abweichenden Berichtswährung ( presentation currency) – in der ( funktionalen) Währung der primären operativen Umwelt eines Unternehmens ( functional currency). Insoweit ergibt sich die Notwendigkeit
einer Umrechnung von einzelnen Geschäftsvorfällen in Fremdwährung und
einer „Übersetzung” ( translation) von (Fremdwährungs-) Abschlüssen in den Konsolidierungskreis aufzunehmender Unternehmen.
Bei der Fakturierung eines Geschäfts in fremder Währung erfolgt die Erstverbuchung in der funktionalen Währung des Berichtsunternehmens durch Umrechnung mit dem Wechselkurs ( spot rate) am Tag der Transaktion (IAS 21.21), also mit Leistungserbringung.
In fremder Währung erzielte Umsatzerlöse aus zeitpunkt- oder zeitraumbezogenen Geschäften sind im Erlösrealisierungszeitpunkt in die funktionale Währung umzurechnen. Fallen der Zeitpunkt der Leistungserbringung und der des Empfangs der Gegenleistung auseinander, stellen sich Wechselkurseffekte ein. Hinsichtlich des Ausweises auftretender Umrechnungsdifferenzen ist fraglich, ob eine Erfassung als (Korrektur der) Umsatzerlöse zul...