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Jahresendanpassungsklauseln bei Verrechnungspreisen
Nachträgliche Korrektur von vorläufig ermittelten Verrechnungspreisen
Die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode (transactional net margin method – TNMM), obwohl bei der deutschen Finanzverwaltung eher unbeliebt, gelangt bei der Bestimmung der Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb multinationaler Konzerne immer häufiger zur Anwendung. Allerdings kann diese Art der Bestimmung der Verrechnungspreise Schwierigkeiten bereiten, da bei der TNMM-Methode, ähnlich wie bei der Wiederverkaufspreis- und der Kostenaufschlagsmethode, nicht die Produkt/Leistungs-Preise direkt ermittelt, sondern an Hand von Renditekennziffern abgeleitet werden. Die finalen Verrechnungspreise können erst nach Erhalt der tatsächlichen Zahlen am Geschäftsjahresende bestimmt werden. Daher werden in der Praxis in Verträgen oft sog. Jahresendanpassungsklauseln verwendet, die eine Korrektur vorläufig ermittelter Verrechnungspreise zulassen. Dieser Beitrag greift wesentliche Probleme der Korrektur von Verrechnungspreisen mit Hilfe von Jahresendanpassungsklauseln auf und diskutiert diese an Hand von Fallbeispielen sowie vor dem Hintergrund eines möglichen Verstoßes gegen die Verwaltungsgrundsätze-Verfahren.