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Ein Unternehmenszusammenschluss besonderer Art
Enforcement durch die DPR
Auf den Erwerb eines business ausgerichtete strukturierte Transaktionen erfordern eine gesonderte Bestimmung der Zeitpunkte des control-Übergangs und des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilstranchen.
Ein Beurteilungsspielraum des Bilanzierenden besteht bei der auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums ausgerichteten Frage, ob für Optionsanteile ein antizipierter Erwerb abzubilden ist.
Bei der Abbildung strukturierter Transaktionen muss der Regelungszweck der Rechnungslegungsvorschriften gewahrt bleiben. Das kann es erforderlich machen, wirtschaftlich verknüpfte Anteilserwerbe ungeachtet ihrer gesonderten bilanziellen Erfassung im Hinblick auf die Behandlung von Unterschiedsbeträgen einheitlich zu beurteilen.
Aufgabe der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ist es, nach Fehlern in publik gemachten Abschlüssen der betreffenden Unternehmen zu fahnden (vgl. § 342b HGB). Der vorliegende Beitrag stellt einen solchen durch die DPR geprüften Sachverhalt vor. Hierbei ging es um den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung bei gleichzeitigem Abschluss einer Kaufoption über die Anteile der nicht kontro...