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Teilwertabschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAE-01408Für börsennotierte Wertpapiere des Anlagevermögens darf gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG eine Teilwertabschreibung nur bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung vorgenommen werden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Schwellenwerte der Finanzverwaltung
[i]Teilwertabschreibung nur bei Erreichen bestimmter SchwellenwerteDie Finanzverwaltung hatte mit (BStBl 2009 I S. 514) die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen an das Erreichen bestimmter Schwellenwerte geknüpft und hierbei hohe Anforderungen gestellt: Unterschreiten der Anschaffungskosten zum Abschlussstichtag um mindestens 40 % oder an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen um jeweils mindestens 25 %.
Entscheidung des BFH
[i]Wertminderungen sind grds. zu berücksichtigen, außer bei Unterschreiten der 5-%-Bagatellgrenze ...Der NWB FAAAD-98629 entschieden, dass Wertminderungen von im Anlagevermögen gehaltenen börsennotierten Aktien aufgrund gesunkener Börsenkurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Kurswert zum Anschaffungszeitpunkt grds. durch Teilwertabschreibungen zu berücksichtigen sind. Ausgenommen hiervon sind Wertminderungen bis zu 5 % der Anschaffungskosten. Hier bleibt es beim bisherigen Wertansatz. Der BFH stellt dabei allein auf den gesunkenen Börsenkurs als Kriterium ab und begründet die Notw...