Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung; | Auskunftserteilung an ausländische Finanzbehörde bei Maßnahmen der Steuerfahndung
(1) Ist dem BfF der Inhalt einer weiterzugebenden Auskunft bereits bekannt, so erfordert die Auskunftserteilung an eine ausl. FinBeh keine Amtshandlung in einem Besteuerungsverfahren nach der AO 1977 i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 EGAHiG. Es kommt auch nicht darauf an, ob das BfF sich die vorhandenen Informationen hätte beschaffen können, wenn es sie noch nicht hätte (Bestätigung des Senatsbeschl. v. - I B 118/94, BStBl II, 497). (2) Die FG haben in einem Verfahren nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 EGAHiG zu prüfen, ob die weiterzugebenden Informationen über legitimationsgeprüfte Konten i. S. von § 154 Abs. 2 AO 1977 im Rahmen einer vorangegangenen Steuerfahndungsprüfung bei einem Kreditinstitut unter Verstoß gegen § 30a Abs. 3 AO 1977 erlangt worden sind (Abgrenzung zum Senatsbeschl. in BStBl 1995 II, 497). (3) Eine Steuerfahndungsprüfung nach § 208 Abs. 1 AO 1977 ist keine Außenprüfung...