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FG Münster 22.03.2000 7 K 317/00 F, IWB 20/2000

Außensteuergesetz; | Abzug bzw. Anrechnung von ausländischen Quellensteuern bei nachgeschalteter Zwischengesellschaft

Für die nach § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtigen Einkünfte sind Quellensteuern, die im Staat der Obergesellschaft bei der Ausschüttung an den unbeschränkt Stpfl. zu dessen Lasten einbehalten und abgeführt worden sind, auch dann nicht nach § 10 Abs. 1 AStG abzugsfähig oder nach § 12 AStG anrechenbar, wenn die Dividende aufgrund eines DBA-Schachtelprivilegs im Inland steuerfrei ist (, EFG, 940). •Hinweis: Der Klin., einer inl. GmbH, waren im Streitjahr die passiven Einkünfte ihrer 100 %igen Enkelgesellschaft mit Sitz in Curaçao/Niederländische Antillen, vermindert um die von dieser entrichteten Steuern, aufgrund der Regelung in § 14 AStG zugerechnet worden. Das FA hat es dabei abgelehnt, die Quellensteuer zu berücksichtigen, die von der Ausschüttung der 100 %igen niederländischen Tochtergesellsch...