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1 %-Regelung und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
BFH verfeinert seine Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis
Der BFH hat in einer neuen Entscheidung zum Ausdruck gebracht, dass eine erlaubte Nutzung eines dienstlichen Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht zur Anwendung des Anscheinsbeweises für eine Privatnutzung des dienstlichen Pkw führt. Der Entscheidungsfall zeigt anschaulich, wie schwierig es ist, zur Anwendung der 1 %-Regelung zu kommen.
Nutzung von Vorführwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch Kfz-Verkäufer
Im Besprechungsfall ging es um einen Kfz-Verkäufer eines Autohauses (eine GmbH), der in seinem Arbeitsvertrag eine „Vorführwagen-Regelung” vereinbart hatte. Danach war die private Nutzung des Vorführwagens verboten. Mündlich wurde jedoch vereinbart, dass er die Vorführwagen aus dem niedrigen Preissegment für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen durfte. Die GmbH führte insoweit eine Lohnversteuerung auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG durch, wobei sie einen Bruttolistenpreis von 23 000 € zugrunde legte. Der Kfz-Verkäufer hatte im Privatvermögen einen Mercedes 190 E und ein Motorrad, die ihm zur Verfügung standen.
Im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung bei der GmbH ging das Finanzamt von einer privaten Nutzung der Vorführwagen durch den Kf...