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Einkommensteuer; | Berücksichtigung von Refinanzierungskosten bei der Ermittlung ausländischer Einkünfte
Ob Refinanzierungskosten bei der Ermittlung ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 6 EStG als Betriebsausgaben in Abzug zu bringen sind, ist auch bei Kreditinstituten nicht nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, sondern nach der tatsächlichen Verwendung der die Refinanzierungskosten auslösenden Darlehensmittel zu beurteilen (gegen , BStBl I, 1022). Gleiches gilt für die Beurteilung des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs i. S. von § 3c EStG und des wirtschaftlichen Zusammenhangs i. S. von § 103 Abs. 1 BewG ().