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Steuerrecht; | Verbrauchsteuern auf Tabakwaren
Die Rs. C-365/98 hat der wie folgt entschieden: (1) Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/80/EWG des Rates v. zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf andere Tabakwaren als Zigaretten ist dahin auszulegen, dass er der Erhebung einer Steuer auf Zigarren oder Zigarillos entgegensteht, die nach dem Wert berechnet wird, dabei aber einen Mindestbetrag nicht unterschreiten darf. (2) Einem Stpfl., der einer Steuer auf Zigarren oder Zigarillos unterliegt, die nach dem Wert berechnet wird, ohne dass dabei ein Mindestbetrag unterschritten werden darf, erwächst aus Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/80 kein Recht, sich darauf vor einem nationalen Gericht zu berufen, um zu erreichen, dass auf ihn allein das Element des Besteuerungsmodells nicht angewandt wird, das die Erhebung der ...