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4/3-Rechnung | BFH bejaht Pflicht zur Verwendung der „Anlage EÜR”
Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch 4/3-Rechnung ermitteln, müssen die Anlage EÜR verwenden und dürfen nicht auf eine andere Form der Darstellung ausweichen, z. B. eine Auswertung der DATEV.
[i]Rechtsgrundlage EStDV ist ausreichend Nach Ansicht des BFH ergibt sich aus § 60 Abs. 4 EStDV eine Pflicht zur Verwendung und Abgabe der Anlage EÜR. Rechtsgrundlage für § 60 Abs. 4 EStDV ist wiederum § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG: Danach durfte die Bundesregierung bezüglich der Unterlagen, die einer Einkommensteuererklärung beizufügen sind, eine Rechtsverordnung erlassen, nämlich § 60 Abs. 4 EStDV, soweit dies zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung oder zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens erforderlich ist. Diese Voraussetzungen sind erfüllt:
[i]Maschinelle Prüfung der Daten Die Anlage EÜR ermöglicht aufgrund der besseren maschinellen Überprüfbarkeit eine höhere Kontrolldichte und trä...