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FG Münster 11.10.2011 13 K 456/10, BBK 3/2012 S. 112

Lohn und Gehalt | Regelmäßige Arbeitsstätte eines Leiharbeitnehmers

Fahrtkosten eines Leiharbeitnehmers zum Tätigkeitsort beim Entleiher sind in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn sich der Arbeitnehmer zu Beginn der Tätigkeit nicht darauf einrichten kann, am Betriebssitz des Entleihers dauerhaft tätig zu sein („ex ante”-Betrachtung).

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