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Sozialrecht; | Anspruch auf Rentenzahlung
In der Rs. C-73/99 hat der für Recht erkannt: Ein im Recht eines Mitgliedstaats vorgesehener Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung wie der im Ausgangsverfahren streitige ist eine Geldleistung bei Alter im Sinne der Art. 1 Buchst. t und 10 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 1408/71 des Rates v. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die VO (EG) Nr. 118/97 des Rates v. geänderten und aktualisierten Fassung, auf die der Bezieher einer nach dem Recht dieses Staates zu zahlenden Rente auch dann Anspruch hat, wenn er in einem anderen Mitgliedstaat wohnt und dort der Krankenversicherungspflicht unterliegt.