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Türkei; | unter das DBA fallende Steuern
In der Türkei sind eine ”Additional Income and Corporation Tax” sowie eine ”Interest Tax” eingeführt worden. Diese Steuern werden auch von deutscher Seite als unter das Abkommen fallende Steuern i. S. von Art. 2 DBA-Türkei betrachtet. Dies hat u. a. zur Folge, dass die im Abkommen vorgesehenen Quellensteuerbegrenzungen wie z. B. in den Art. 10, 11 und 12 auch für diese Steuern gelten ( Tür - 7/00).