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Doppelbesteuerung; | maßgebender Zeitraum bei der Anrechnung schweizerischer Steuern
(1) Auf deutsche Ertragsteuern für die in einem Veranlagungszeitraum bezogenen Einkünfte aus der Schweiz sind nach Art. 4 Abs. 4 Satz 3 DBA-Schweiz diejenigen schweizerischen Steuern anzurechnen, die für den gleichen Zeitraum und die entsprechenden Einkünfte festgesetzt und erhoben werden. Das gilt auch dann, wenn die bei der deutschen Veranlagung berücksichtigten Einkünfte aufgrund des schweizerischen Besteuerungssystems in der Schweiz erst in die Bemessungsgrundlage eines Folgejahres einfließen. (2) Sofern eine Anrechnung schweizerischer Steuern gem. § 34c Abs. 1 EStG nicht in Betracht kommt, können die Steuern auch nicht gem. § 34c Abs. 2 EStG vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (, EFG 2000, 567). •Hinweis: In der Schweiz sind bei den meisten Ertragsteuern zwei aufeinanderfolgende Jahre Steuererhebungszeitraum (...