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IWB 13/2000

Schweiz; | Bundesgesetz über Risikokapitalgesellschaften

Am ist das Bundesgesetz über die Risikokapitalgesellschaften v. und die entsprechende Ausführungsverordnung v. in Kraft gesetzt worden. Ziel des neuen Gesetzes ist es, jungen schweizerischen Unternehmen mit innovativen, international ausgerichteten Projekten im Bereich von Produkten und Dienstleistungen den Zugang zum Risikokapital zu erleichtern. Deshalb werden schweizerischen Kapitalgesellschaften (sog. Risikokapitalgesellschaften) und natürlichen Personen, welche Risikokapital zur Verfügung stellen, Steuererleichterungen gewährt. Sie müssen jedoch mindestens 50 % ihrer Mittel in solche neuen Unternehmen investieren. Die Finanzierungen können in Form von Kapitalbeteiligungen, als nachrangige Darlehen oder in anderer vergleichbarer Form gemacht werden. Die neuen Unternehmen ihrerseits ...