Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Kindergeldanspruch eines Statusdeutschen
Das (EFG 2000 S. 573) wie folgt entschieden: (1) Kindergeld erhalten auch Deutsche i. S. von Art. 116 GG. (2) Ob jemand Statusdeutscher ist, richtet sich nach den Vorschriften des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG). (3) Das FG ist in seiner Beurteilung, ob jemand Statusdeutscher ist, an die Statusentscheidung der zuständigen Behörde nach dem BVFG gebunden, der Tatbestandswirkung zukommt. (4) Die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln nach § 80 Abs. 1 VwGO betrifft nicht die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten.