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FG Hessen 29.09.1999 4 K 4926/96, IWB 13/2000

Einkommensteuer; | Gewinnermittlung bei Grundstücksveräußerungsgeschäften durch ausländische Objektgesellschaften

(1) Gewinne aus Gewerbebetrieb i. S. von § 49 Abs. 1 Nr. 2f Satz 2 EStG ist grundsätzlich der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die um zwischenzeitliche AfA gekürzten Anschaffungskosten des veräußerten Grundstücks übersteigt. (2) Das Fehlen einer Übergangsregelung für Grundstücke, die vor Inkrafttreten des § 49 Abs. 1 Nr. 21f EStG, d. h. vor dem Veranlagungszeitraum 1994, angeschafft worden waren, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (, rkr., EFG 2000, 218). •Hinweis: Die Klin., eine beschr. kstpfl. schweizerische AG, hatte im Streitjahr 1994 weder eine Betriebsstätte noch einen ständigen Vertreter in Deutschland. Sie erzielte aus dem 1983 erworbenen bebauten inländischen Grundstück inländische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. von § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Im Okt. 1994 veräußerte sie...BStBl 1994 I, 50