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BFH 09.11.1999 II R 10/97, IWB 12/2000

Doppelbesteuerung; | inländisches Betriebsvermögen eines ausländischen Versicherungsunternehmens

(1) Nach § 121 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 Nr. 2 BewG liegt eine Betriebsstätte (u. a.) dann vor, wenn im Inland eine Zweigniederlassung unterhalten wird. Dies ist der Fall, wenn die Niederlassung nach § 13 HGB in das Handelsregister eingetragen wurde. Die Handelsregistereintragung begründet die — widerlegbare — Vermutung, dass das ausländische Unternehmen eine Betriebsstätte im Inland unterhält. Diese Vermutung kann nur mit der schlüssigen Darlegung widerlegt werden, die Eintragungsvoraussetzungen hätten nicht vorgelegen. (2) Liegt eine inländische Betriebsstätte vor, weil im Inland eine Zweigniederlassung unterhalten wird, kann die Eigenschaft der Zweigniederlassung als Betriebsstätte nicht dadurch entfallen, dass darin ein Vertreter tätig ist, der für sich betrachtet im Hinblick auf Art. 5 Abs. 4 Buchst. f OECD-MA keine Betriebsstätte begründen würde. (3) Zu den der i...