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BFH 07.10.1999 VII R 89/98, IWB 11/2000

Zollrecht; | Grenzbeschlagnahme bei markenrechtsverletzenden Parallelimporten

(1) Der Finanzrechtsweg ist bei Maßnahmen der Bundesfinanzbehörden zur Beachtung der Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze im Rahmen des Markenrechts gegeben. (2) Im Falle von markenrechtsverletzenden Parallelimporten kommt eine Grenzbeschlagnahme in Betracht. Im Gegensatz zum früheren Recht geht das MarkenG nicht vom Grundsatz der weltweiten Erschöpfung des Markenrechts aus; der Erschöpfungstatbestand beschränkt sich vielmehr auf den europäischen Raum, wie er in § 24 MarkenG näher bezeichnet ist. (3) Auch im Falle von Parallelimporten kann eine Markenrechtsverletzung ”offensichtlich” i. S. von § 146 MarkenG sein (, BFH/NV 5/2000 S. 613).

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