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Die Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise 2011
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 373Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz wurden mit Wirkung vom die bewertungsrechtlichen Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf eine neue Basis gestellt und die verkehrswertnahe Bewertung für alle Vermögensklassen gesetzlich angeordnet. Zur verwaltungsmäßigen Umsetzung des neuen Bewertungsrechts hatte die Finanzverwaltung im ersten Halbjahr 2009 ihre Auffassung in sog. Anwendungserlassen dokumentiert, die nunmehr in den ErbStR 2011 sowie den hierzu ergangenen ErbStH 2011 konkretisiert und fortentwickelt wird.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Feststellungsverfahren/Basiswertregelung: [i]Basiswert bei mehrmaligem Erwerb einer Einheit Die Basiswertregelung (§ 151 Abs. 3 BewG) kann nur in den Fällen angewandt werden, in denen für beide Bewertungsstichtage ein Grundbesitzwert nach der gleichen Bewertungsmethode ermittelt wurde.
Bewertung des Anteils- und Unternehmensvermögens/Mindestwertregelung: [i]Mindestwertregelung auf Substanzwertbasis ist zu beachten Geschäftswert-, firmenwert- oder praxiswertbildende Faktoren, denen ein eigenständiger Wert zugewiesen werden kann, sind in die Substanzwertermittlung mit einzubeziehen. Bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die sich in Liquidation ...