Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Beginn eines Grundstückhandels im Fall der Aufteilung
In den Fällen des Erwerbs bzw. der Errichtung/Modernisierung eines (noch ungeteilten) Mietwohngrundstücks kann nach dem auch bei erst späterer Teilung – die gewerbliche Tätigkeit bereits mit dem Erwerb des Grundstücks beginnen. Die gewerbliche Tätigkeit beginnt daher nicht zwingend frühestens mit der Teilung des Grundstücks.