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Abgabenordnung | Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung
Führt die Anrechnung tatsächlich nicht festgesetzter und geleisteter Vorauszahlungen wie der Lohnsteuer dazu, dass in der Anrechnungsverfügung eine Abschlusszahlung nicht oder in zu geringer Höhe ausgewiesen wird, erlischt nach dem der festgesetzte Steueranspruch nach Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist (Anschluss an das , BStBl 2010 II S. 382).
Lohnsteuerzahlungen, die das Finanzamt bei der Einkommensteuerfestsetzung im Rahmen der sog. Anrechnungsverfügung angerechnet und dem Steuerpflichtigen erstattet hat, weil die dabei angesetzten Zahlungen die festgesetzte Steuer übersteigen, können nach § 130 Abs. 2 AO zurückgefordert werden, wenn die betreffenden Lohnsteuern gar nicht angemeldet und abgeführt worden waren und der Steuerpflichtige dies hätt...