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Neue Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011
Hinweise für die erb(schaftsteuer)rechtliche Beratungspraxis
Durch Erlass der Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR) 2011 hat die Finanzverwaltung ihre Richtlinien endlich auf den aktuellen Stand gebracht. Die vorher geltenden ErbStR 2003 waren in weiten Teilen überholt, weil seit ihrem Inkrafttreten zahlreiche, zum Teil sehr einschneidende Änderungen des Erbschaftsteuerrechts erfolgt sind. Damit waren sie in der Praxisanwendung weitgehend unbrauchbar geworden; es war stets zu prüfen, ob die dort aufgegriffene Regelung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes oder des Bewertungsgesetzes überhaupt noch Bestand hatte und ob die Finanzverwaltung an der dort vertretenen Auffassung festhielt. Oftmals waren die ErbStR 2003 auch durch Verwaltungserlasse überholt. Die ErbStR 2011 fassen die vorher geltenden Erlasse zusammen, so dass die mühsame Suche nach einschlägigen Verwaltungsanweisungen jetzt entfällt. Im folgenden Beitrag werden die Regelungen mit besonderer praktischer Bedeutung vorgestellt.
I. Einleitung
Am hat der Bundesrat den neuen ErbStR 2011 zugestimmt. Die Anpassungen waren notwendig geworden, weil das Erbschaftsteuerrecht seit Inkrafttreten der ErbStR 2003 grundlegenden Änderungen unterworfen war.
1. Rechtsprechung des BVerfG und Erbschaftsteuerreform
Das BVerfG hatte 2006 Teile des damaligen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vor ...