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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 113

Bio-Eis GmbH und Emils original italienisches Eiscafé

Aufgabe aus dem Ertragsteuerrecht – Teil II: Lösung

Ralf Simon Hautsch

III. Lösungshinweise

Teil 1: Körperschaftsteuer
I. Steuerpflicht

Die Bio-Eis GmbH (kurz GmbH) ist als Kapitalgesellschaft mit sämtlichen Einkünften unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, weil sie ihren Sitz im Inland hat (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 KStG).

II. Besteuerungsgrundlagen

Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen (§ 7 Abs. 1 KStG), das nach den Vorschriften des EStG und des KStG zu ermitteln ist (§ 8 Abs. 1 KStG). Es werden ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, weil die GmbH unbeschränkt steuerpflichtig ist (§ 8 Abs. 2 KStG). Die Gewinnermittlung erfolgt zwingend durch Betriebsvermögensvergleich (§ 5 EStG).

1. Jahresüberschuss 2010

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1.1.
Bilanzgewinn
85 920 €
Korrektur um den Gewinnvortrag aus 2009, weil dieser im Bilanzgewinn 2010 enthalten und bereits im Vorjahr versteuert ist.

- 31 146 €
Weder die Einstellung des Gewinns 2009 in die Kapitalrücklage noch die Gewinnverwendung 2010 haben Auswirkung auf den Jahresüberschuss 2010.
1.2.
Beteiligungserträge
Die Gewinnausschüttung der Milchwerke Rhön GmbH für 2009 ist in 2010 zutreffend mit 10 000 € gewinnerhöhend enthalten. Die Beratungskosten stellen Betriebsausgaben dar (§ 4 Abs. 4 EStG), sie wurden zutreff...