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NWB Nr. 5 vom Seite 404

Der erweiterte Beratungsumfang von Lohnsteuerhilfevereinen

Auswirkungen auf die (Einkommen-)Steuerberatung

Dr. Christoph Goez

[i]Kuhls u. a., Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, NWB Verlag Herne, 3. Aufl. 2012, ISBN 978-3-482-45413-4Mit Sorge beobachten die Angehörigen der steuerberatenden Berufe den sich ständig erweiternden Beratungsbereich der Lohnsteuerhilfevereine. Zwar ist weiterhin der Schwerpunkt der Tätigkeit der Steuerberater die Betreuung von Kaufleuten, Freiberuflern und insbesondere auch anderen Unternehmern des Mittelstands. Dennoch ist der Bereich der „vereinfachten Einkommensteuerveranlagung” und der sich daraus ergebenden Erklärungspflichten der Mandanten ebenfalls Teil des Gesamtangebots der Steuerberater und damit auch Teil des Kanzleiumsatzes. Dieser Bereich wird aber durch Lohnsteuerhilfevereine und deren – nicht immer ausreichend qualifizierte – Mitarbeiter in zunehmendem Maße betreut.

I. Allgemeines

[i]Beschränkte Hilfeleistung in SteuersachenLohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen (§ 13 Abs. 1 StBerG). Diese Vorschrift begrenzt allerdings den Tätigkeitsbereich für einen Lohnsteuerhilfeverein auf den in § 4 Nr. 11 StBerG gesteckten Rahmen.

Damit handelt es sich bei einem Lohnsteuerhilfeverein um eine juristische Person, die lediglich die Befugnis „zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen” hat. Durch das Anerkennungsverfahren (§ 13 Abs. 2 StBerG), die Überprüfung seitens der Aufsichts...