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NWB-EV Nr. 2 vom Seite 43

Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011

Eine Darstellung der Erbschaftsteuer-Richtlinien anhand von Beispielen

Christoph Wenhardt

Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 (ErbStR 2011) vom (BStBl 2011 I Sonder-Nr. 1/2011 S. 2) sollen die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 (ErbStR 2003) vom (BStBl 2003 I Sonder-Nr. 1/2003 S. 2) ersetzen. Die ErbStR 2011 tragen im Wesentlichen den Rechtsänderungen aus den zwischenzeitlich ergangenen Gesetzen – z. B. durch das Erbschaftsteuerreformgesetz, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und das Jahressteuergesetz 2010 – Rechnung. Der folgende Beitrag stellt einige für die Praxis relevante Details aus den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 vor.

Synopse zu den ErbStR 2011

vergleichende Übersicht mit allen Änderungen und Neuerungen

I. Anwendung der Vorschriften über Erwerbe von Todes wegen auf Schenkungen

Nach § 1 Abs. 2 ErbStG gelten die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erwerbe von Todes wegen – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch für die Schenkungen unter Lebenden. Die bisherigen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 führten einen Katalog von Vorschriften auf, die bei Schenkungen keine Anwendung fanden (vgl. R 1 ErbStR 2003). Hierzu gehörten (und gehören auch weiterhin) beispielweise:

Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 ergänzen diesen Katalog nunmehr wie folgt:

  • der Erwerb eines Familienheims von Todes...