Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht; | Zusammenveranlagung von Ehepaaren
Mit hat der EuGH die Rs. C-87/99 wie folgt entschieden: Art. 48 Abs. 2 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 39 Abs. 2 EG) und Art. 7 Abs. 2 der VO (EWG) Nr. 1612/68 des Rates v. über die Freizügigkeit der AN innerhalb der Gemeinschaft stehen der Anwendung einer nationalen Regelung entgegen, die auf dem Gebiet der ESt die Zusammenveranlagung von Ehegatten, die weder tatsächlich noch aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung getrennt leben, von der Voraussetzung abhängig macht, dass sie beide im Inland wohnen, und diese steuerliche Vergünstigung einem AN verweigert, der im Inland wohnt, dort praktisch das gesamte Einkommen des Haushalts erzielt und dessen Ehegatte in einem anderen Mitgliedstaat wohnt.