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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 20-21 | Scheinrenditen: Neue Hoffnung für betrogene Anleger bei einem Schneeballsystem

Nach einem aktuellen Beschluss des FG Saarland ist es ernstlich zweifelhaft, ob Gutschriften bei einem betrügerischen Schneeballsystem als steuerpflichtige Erträge anzusehen sind. Damit gibt es neue Hoffnung für Mandanten, die einem Anlagebetrüger auf den Leim gegangen sind.

Track 20 | Unterschiedliche Auffassungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung

Neue Hoffnung gibt es für Mandanten, die auf einen Anlagebetrüger hereingefallen sind. Das Finanzgericht des Saarlandes hat jüngst entschieden: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob Gutschriften bei einem betrügerischen Schneeballsystem als steuerpflichtige Erträge anzusehen sind. Die Finanzrichter aus Saarbrücken gewährten daher einem Kapitalanleger die beantragte Aussetzung der Vollziehung.

Sie kennen den Hintergrund: Wer einem Anlagebetrüger auf den Leim geht, wird oft doppelt geschädigt. Schlimm genug, wenn sich das eingesetzte Kapital in Luft aufgelöst hat. So richtig ans Eingemachte geht es aber, wenn der Fiskus dann auch noch die Renditen besteuern will, die dem Anleger auf dem Papier zwar gutgeschrieben wurden, die aber wegen des späteren Zusammenbruchs des Systems niemals ausgezahlt worden...